Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemäß § 25 Abs. 1 AGG dieAntidiskriminierungsstelle des Bundeseingerichtet.
Jeder Bürger kann jederzeit allein oder zusammen mit anderen Personen sein Petitionsrecht ausüben, also eine Petition an das Europäische Parlament richten. Mehr: Hier klicken
Der 100. Deutsche Ärztetag bezeichnete die Folgen von Mobbing als ein „zentrales Gesundheitsproblem“ und forderte gezielte Maßnahmen in der ärztlichen Fort- und Weiterbildung...Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 27 vom 06.07.01. Mehr...:Mobbing: Hilflose Helfer in Diagnostik und Therapie
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